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Schritt 5: Auftragsdatenverarbeitung
Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV–Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt.
Der Abschluss des AV-Vertrags erfolgt hier.
Wie wird der AV-Vertrag geschlossen?
- Bitte laden Sie den AV-Vertrag durch Anklicken der folgenden Schaltflächen herunter und speichern Sie sie auf Ihrem Computer.
- Bitte ändern Sie den Dateinamen am Ende und fügen Sie Ihren Nachnamen oder Ihren Firmennamen hinzu (214-21_Clementine Media_3_AVV_10-2_MeineFirma)
- Der Vertrag wurde bereits von uns unterschrieben und benötigt nur noch Ihre Unterschrift
Bitte füllen Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie auf der letzten Seite. - Bitte senden Sie die Dateien an uns zurück: Bitte klicken Sie auf den Upload-Button auf dieser Seite um das unterschriebene Dokument hochzuladen.
In dem Moment, in dem Sie den Vertrag unterschrieben an uns zurücksenden und er von uns auf Vollständigkeit geprüft wurde, kommt der Vertrag zustande.
Am besten bewahren Sie den Vertrag zusammen mit Ihren anderen Datenschutzunterlagen auf.
Wozu benötigen wir einen AV-Vertrag?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AVV) ist ein Vertrag zwischen dem dienstleistenden Auftragsverarbeiter (Clementine Media) und dem Aufrtraggeber. Indem wir Ihnen einen AV-Vertrag anbieten, garantieren wir, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so umgesetzt werden, dass die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung DSGVO und GDPR (europaweit) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Damit Sie die Bestimmungen der GDPR weiterhin einhalten können, möchten wir Sie bitten, mit uns als Datenverarbeiter einen AV-Vertrag abzuschließen. (Mehr dazu in Art. 28 Abs.3 DSGVO)